Kraftfahrzeughilfe
Wer zahlt den behindertengerechten Umbau?
In vielen Fällen ein Kostenträger, ganz oder teilweise. Hier steht, wer zuständig ist, welche Unterlagen gebraucht werden und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Heckausschnitt · abgesenkte Bodenwanne · Auffahrrampe
Je nach Fall trägt die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder das Integrationsamt die Kosten. Rechtsgrundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug für die Teilhabe am Arbeitsleben gebraucht wird, meist für den Weg zur Arbeit.
Wir sind kein Kostenträger und können nichts zusagen. Was wir seit über zwanzig Jahren tun: den Kostenvoranschlag so aufsetzen, dass er nicht wegen Rückfragen zurückkommt.
Der Weg
Wie läuft ein Antrag ab?
Erstgespräch
Wir nehmen Maße und Gewicht Ihres Rollstuhls auf, klären den Einsatzzweck und empfehlen das passende Basisfahrzeug.
Kostenvoranschlag
Sie erhalten einen ausführlichen Kostenvoranschlag mit technischer Beschreibung des Umbaus, in der Form, die Kostenträger erwarten.
Antrag und Bescheid
Sie reichen ein. Wir halten das Fahrzeug so lange wie möglich frei und liefern nach, wenn Unterlagen fehlen.
Umbau und Abnahme
Drei bis vier Wochen Umbauzeit, Abnahme durch den TÜV Nord, Eintragung in die Papiere. Sie bekommen das Fahrzeug fertig zugelassen.
Zwei Wege
Es kommt darauf an,
ob Sie arbeiten.
Die Kraftfahrzeughilfe setzt voraus, dass das Fahrzeug für den Beruf gebraucht wird. Wer nicht erwerbstätig ist, hat einen anderen Weg.
Weg 1 · Beruf
Kraftfahrzeughilfe
Für Menschen, die arbeiten, eine Ausbildung machen oder eine Arbeit aufnehmen wollen. Zuständig sind je nach Fall die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft. Für Selbstständige und Beamte das Integrationsamt.
Rechtsgrundlage: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) und § 83 SGB IX. Für die Fahrzeugbeschaffung gilt ein Bemessungsbetrag von 22.000 Euro, die Umbaukosten kommen gesondert hinzu.
Weg 2 · Alltag
Eingliederungshilfe
Für Menschen ohne Bezug zum Arbeitsleben: Rentnerinnen und Rentner, Kinder, Menschen in Pflege. Voraussetzung ist, dass öffentliche Verkehrsmittel wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht zumutbar sind.
Rechtsgrundlage: § 83 und § 114 SGB IX. Zuständig ist der örtliche Träger der Eingliederungshilfe. In Westfalen ist das der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Antrag läuft meist über das Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Häufige Fragen
Fragen zur Kraftfahrzeughilfe
Ich bin Rentner und arbeite nicht mehr. Bekomme ich trotzdem etwas?
Möglicherweise ja, aber über einen anderen Weg. Die Kraftfahrzeughilfe setzt einen Bezug zum Arbeitsleben voraus. Ohne diesen kommt die Eingliederungshilfe nach § 83 und § 114 SGB IX in Betracht, wenn öffentliche Verkehrsmittel wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht zumutbar sind. Zuständig ist der örtliche Träger der Eingliederungshilfe, in Westfalen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag läuft meist über das Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Was ist, wenn ich den Antrag beim falschen Träger gestellt habe?
Das ist kein Problem. Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, muss ihn von sich aus an die zuständige Stelle weiterleiten. Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten. Trotzdem lohnt es sich, vorher zu klären, wer zuständig ist, weil es Zeit spart.
Wer zahlt den behindertengerechten Fahrzeugumbau?
Je nach Fall die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt. Rechtsgrundlage ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug für die Teilhabe am Arbeitsleben gebraucht wird, meist für den Weg zur Arbeit. Über die Bewilligung entscheidet allein der Kostenträger.
Was ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung?
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt, unter welchen Voraussetzungen Kostenträger Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrzeugs, zum behindertengerechten Umbau und zum Erwerb der Fahrerlaubnis leisten. Der Umbau selbst wird dabei anders behandelt als das Fahrzeug, häufig ist die Übernahme der Umbaukosten leichter zu erreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel einen Kostenvoranschlag mit technischer Beschreibung des Umbaus, den Nachweis über die Notwendigkeit und Angaben zum Fahrzeug. Den Kostenvoranschlag mit technischer Beschreibung bekommen Sie von uns, in der Form, in der Kostenträger ihn erfahrungsgemäß akzeptieren.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt vom Kostenträger und vom Einzelfall ab und liegt nicht in unserer Hand. Was wir beeinflussen können: dass der Kostenvoranschlag vollständig ist und nicht wegen Rückfragen zurückkommt.
Kann ich den Umbau vor der Bewilligung beauftragen?
Davon raten wir ab. Wird vor dem Bescheid beauftragt, lehnen Kostenträger die Übernahme häufig ab. Wir halten Ihnen ein passendes Fahrzeug so lange wie möglich frei.
Übernimmt der Kostenträger auch die Wartung des Umbaus?
Teilweise. Rampen, Lifte und Rückhaltesysteme müssen regelmäßig geprüft werden; ob diese Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem Bescheid. Fragen Sie das gleich mit ab.
Auto-Rickert in Kürze
Kraftfahrzeughilfe ist ein Zuschuss für Menschen mit Behinderung, die ein Fahrzeug brauchen, um zur Arbeit oder zur Ausbildung zu kommen. Geregelt ist sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung. Zuständig sind je nach Lage die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt. Gefördert werden können die behinderungsbedingte Zusatzausstattung, also etwa der Rollstuhlumbau, und unter Umständen ein Teil des Fahrzeugpreises. Auto-Rickert in Ladbergen erstellt den Kostenvoranschlag für den Antrag.